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Ihre Rechte zum Schutz vor unerwarteten Arztrechnungen

Wenn Sie Notfallversorgung erhalten oder von einem Dienstleister außerhalb des Krankenversicherungsnetzwerks in einem Krankenhaus oder einer ambulanten Klinik innerhalb des Netzwerks behandelt werden, sind Sie vor unerwarteten Rechnungen geschützt. In diesen Fällen sollten Ihnen nicht mehr als der Eigenbetrag, die Mitversicherung und/oder die Selbstbeteiligung berechnet werden, die in Ihrer Krankenversicherung vorgesehen sind

Was sind unerwartete Rechnungen („Balance Billing“ oder „Surprise Billing“)?

Suchen Sie einen Arzt oder Gesundheitsdienstleister auf, müssen Sie unter Umständen aus eigener Tasche für bestimmte Kosten aufkommen, beispielsweise für einen Eigenbetrag, eine Mitversicherung oder eine Selbstbeteiligung. Gegebenenfalls entstehen noch weitere Kosten oder Sie müssen die gesamte Rechnung zahlen, wenn Sie einen Gesundheitsdienstleister oder eine Gesundheitseinrichtung aufsuchen, der/die nicht Teil Ihres Krankenversicherungsnetzwerks ist.

„Außerhalb des Netzwerks“ bezeichnet Dienstleister und Einrichtungen, mit denen Ihre Krankenversicherung keinen Vertrag abgeschlossen hat. Dienstleister außerhalb des Netzwerks dürfen Ihnen möglicherweise die Differenz zwischen dem von Ihrer Versicherung abgedeckten Betrag und dem Gesamtbetrag für eine Dienstleistung in Rechnung stellen. Das wird als „Balance Billing“ bezeichnet.Dieser Betrag fällt wahrscheinlich höher aus als die Kosten für dieselbe Leistung innerhalb des Netzwerks und wird möglicherweise nicht im Rahmen der maximalen jährlichen Selbstbeteiligung oder Zuzahlung Ihrer Versicherung erfasst.

„Surprise Billing“ ist eine unerwartete Rechnung. Dazu kann es kommen, wenn Sie keine Kontrolle darüber haben, was die Gesundheitsleistung umfasst – zum Beispiel wenn Sie einen Notfall erleiden oder eine Einrichtung innerhalb des Netzwerks aufsuchen möchten, jedoch unerwartet von einem Dienstleister außerhalb des Netzwerks behandelt werden.Unerwartete Arztrechnungen können je nach Verfahren oder Dienstleistung Tausende von Dollar betragen.

In folgenden Fällen sind Sie vor unerwarteten Rechnungen geschützt:

Notdienst

Wenn Sie einen Notfall erleiden und der Notdienst über einen Dienstleister oder eine Einrichtung außerhalb des Netzwerks erfolgt, kann Ihnen der Dienstleister oder die Einrichtung höchstens den Betrag für die Kostenbeteiligung im Rahmen Ihres Krankenversicherungsnetzwerks (beispielsweise einen Eigenbetrag, eine Mitversicherung oder eine Selbstbeteiligung) in Rechnung stellen. Für diesen Notdienst können Sie keine unerwartete Rechnung erhalten. Dazu zählen auch Leistungen, die Sie in stabilem Zustand erhalten, es sei denn, Sie erklären sich schriftlich damit einverstanden, auf den Schutz vor unerwarteten Rechnungen über Leistungen nach der Stabilisierung zu verzichten.

Das Gesetz von Ohio schützt Patienten mit staatlich regulierten Versicherungsplänen und Versicherungsplänen, die der Zuständigkeit des Superintendent of Insurance unterliegen, vor unerwarteten Rechnungen für erbrachte Notfallleistungen, die von einem Dienstleister außerhalb des Netzes in einer Notfalleinrichtung außerhalb des Netzes und in einer Notfalleinrichtung innerhalb des Netzes erbracht wurden. Aufgrund dieses Schutzes müssen Patienten ausschließlich die Kostenbeteiligung im Rahmen ihres Netzwerks bezahlen. Weitere Informationen finden Sie im Ohio Rev. Code §§ 3922.01, 3902.50, 3902.51.

Bestimmte Leistungen in einem Krankenhaus oder einer ambulanten Klinik innerhalb des Netzwerks

Erhalten Sie Leistungen in einem Krankenhaus oder einer ambulanten Klinik innerhalb des Netzwerks, befinden sich einige der dortigen Dienstleister möglicherweise außerhalb des Netzwerks. In diesen Fällen können Ihnen diese Dienstleister höchstens den Betrag für die Kostenbeteiligung im Rahmen Ihres Krankenversicherungsnetzwerks in Rechnung stellen. Das gilt für Leistungen im Rahmen der Notfallmedizin, Narkose, Pathologie, Radiologie, Labordiagnose oder Neonatologie, eines Assistenzarztes, in einem Krankenhaus oder auf der Intensivstation.Die Dienstleister dürfen keine unerwarteten Rechnungen stellen und Sie nicht auffordern, auf Ihren Schutz vor unerwarteten Rechnungen zu verzichten.

Wenn Sie andere Arten von Leistungen in diesen Einrichtungen innerhalb des Netzwerks in Anspruch nehmen, dürfen Ihnen Dienstleister außerhalb des Netzwerks keine unerwarteten Rechnungen stellen, es sei denn, Sie erklären sich schriftlich damit einverstanden, auf Ihren Schutz zu verzichten.

Sie sind nie dazu verpflichtet, auf den Schutz vor unerwarteten Rechnungen zu verzichten.Sie sind auch nicht dazu verpflichtet, Gesundheitsleistungen außerhalb des Netzwerks zu erhalten. Sie können sich für einen Dienstleister oder eine Einrichtung innerhalb Ihres Krankenversicherungsnetzwerks entscheiden.

Das Gesetz von Ohio schützt Patienten mit staatlich regulierten Versicherungsplänen und Versicherungsplänen, die der Zuständigkeit des Superintendent of Insurance unterliegen, vor unerwarteten Rechnungen für erbrachte Leistungen, die von einem Dienstleister außerhalb des Netzwerks in einer Einrichtung innerhalb des Netzwerks erbracht wurden, wenn der Patient nicht die Möglichkeit hatte, einen Dienstleister innerhalb des Netzwerks zu wählen. Aufgrund dieses Schutzes müssen Patienten ausschließlich die Kostenbeteiligung im Rahmen ihres Netzwerks bezahlen. Für alle anderen medizinischen Leistungen, die einem versicherten Patienten von einem Dienstleister außerhalb des Netzwerks in einer Einrichtung innerhalb des Netzwerks erbracht werden, darf dem Patienten keine unerwartete Rechnung gestellt werden, es sei denn, der Patient wird entsprechend informiert, erhält für die Gesundheitsleistungen einen Kostenvoranschlag nach treuem Glauben und erklärt sich damit einverstanden. Weitere Informationen finden Sie im Ohio Rev. Code §§ 3922.01, 3902.50, 3902.51.

Wenn Sie glauben, dass Sie zu Unrecht eine Rechnung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Ohio Department of Insurance unter 800-686-1526.

Sind unerwartete Rechnungen nicht zulässig, verfügen Sie außerdem über folgenden Schutz:

  • Sie sind nur dafür verantwortlich, Ihren Anteil der Kosten zu zahlen (wie einen Eigenbetrag, eine Mitversicherung oder eine Selbstbeteiligung, den/die Sie zahlen müssten, wenn sich der Dienstleister oder die Einrichtung innerhalb des Netzwerks befände).Ihre Krankenversicherung bezahlt jegliche zusätzliche Kosten an Dienstleister und Einrichtungen außerhalb des Netzwerks direkt an diese.
  • Im Allgemeinen ist Ihre Krankenversicherung zu Folgendem verpflichtet:
    • Abdeckung von Notdiensten, ohne dass Sie vorher die Zustimmung zu den Leistungen (auch bezeichnet als „vorherige Einwilligung“) einholen müssen.
    • Abdeckung von Notdiensten durch Dienstleister außerhalb des Netzwerks.
    • Festsetzen des Betrags, den Sie dem Dienstleister oder der Einrichtung schulden (Kostenbeteiligung), basierend auf dem Betrag, der für einen Dienstleister oder eine Einrichtung innerhalb des Netzwerks anfallen würde, und Angabe dieses Betrags in der Erläuterung des Leistungsumfangs.
    • Erfassung der für Notdienste oder Leistungen außerhalb des Netzwerks gezahlten Beträge im Rahmen der Selbstbeteiligung und maximalen Zuzahlung.

Wenn Sie glauben, dass Sie zu Unrecht eine Rechnung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Ohio Department of Insurance unter 800-686-1526.

Unter www.cms.gov/nosurprises/consumers bzw. 800-985-3059 erhalten Sie weitere Informationen zu Ihren Rechten gemäß US-amerikanischem Bundesrecht.

Last Updated: 8/16/22